Kircheneintritt: Erklärung

Allgemeine Informationen

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Verfahrensablauf

Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
  • :
Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben


zuklappenAnsprechpartner/in
StandesamtStandort anzeigen
Alte Bürgermeisterei
Lange Straße 65
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-130
Telefax: 04271 88-139

Montag bis Freitag:
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag zusätzlich:
14:00 - 18:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
hinter dem Gebäude

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