Öffentliche Einrichtungen - Nutzung für private Zwecke

Allgemeine Informationen

Wenn Sie als Bürger/in oder Gewerbetreibende/r öffentliche Einrichtungen wie Gemeindesaal, Stadthalle, Schulen, Schulsportanlagen usw. für private Zwecke nutzen möchten, benötigen Sie die Zustimmung der zuständigen Verwaltung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an den kommunalen Träger der jeweiligen öffentlichen Einrichtung (Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Ist Ihnen der Träger nicht bekannt, kann Ihnen sicherlich Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung Auskunft geben.

Turnhallenbelegungen: Herr Rathkamp (s.u.)

Alte Bürgermeisterei / Bürgerhaus: Frau Kammacher (s.u.)

Welche Unterlagen werden benötigt?

nicht angegeben

Welche Gebühren fallen an?

nicht angegeben

Welche Fristen muss ich beachten?

nicht angegeben

Rechtsgrundlage

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Bei Einrichtungen, deren Träger keine Kommune, sondern z.B. ein Verein ist (Vereinssportanlagen), ist dieser für Ihr Anliegen zuständig.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Sabine KammacherStandort anzeigen
Amt / Bereich
Fachbereich I - Allgemeines und Soziales
Rathaus Sulingen, Zimmer 12 // EG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-113
Telefax: 04271 88-199
E-Mail:
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