Verlust Reisepass

Allgemeine Informationen

Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).

Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die zuständige Passbehörde.  Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.


zuklappenAnsprechpartner/in
BürgerserviceStandort anzeigen
Rathaus Sulingen
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-120
Telefax: 04271 88-199
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