Wahlen

Allgemeine Informationen

Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie bei der auf der Wahlbenachrichtigungskarte angegebenen Stelle.

Informationen rund um Wahlen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Dörthe Meyer SimoesStandort anzeigen
Amt / Bereich
Büro des Bürgermeisters (Leitung)
Rathaus Sulingen, Zimmer 23 // 1. OG
Galtener Str. 12
27232 Sulingen
Telefon: 04271 88-401
Telefax: 04271 88-199
E-Mail:
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